Saisonarbeitskräfte

Seit dem EU-Beitritt einiger osteuropäischer Länder insbesondere Polen und Rumänien, haben sich die Bestimmungen in der Sozialversicherungspflicht und damit der Lohnabrechnung ausländischer Arbeitnehmer geändert. Je nach Status des Arbeitnehmers werden diese Personen nach deutschem oder dem jeweiligen Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes beurteilt.

Neben der Lohnbuchhaltung für Arbeitnehmer übernehmen wir auch die Abrechnungen für solche ausländische Saisonarbeiter, wie Sie meist in der Landwirtschaft, im Baugewerbe oder Hotel und Gastronomie anzutreffen sind.

Dazu gehören nicht nur die Erstellung deutscher oder polnischer Abrechnungen, die gesamte Korrespondenz mit dem polnischen Finanzamt, der Sozialversicherungsanstalt ZUS und dem ausländischen Arbeitnehmer in polnischer Sprache, sondern auch die komplette Abwicklung aller Vorgänge von der Meldung des Arbeitgebers und Arbeitnehmers über die Abführung der korrekten Beiträge an die ZUS.

Des Weiteren kooperieren wir mit der Firma Saisonarbeitskraefte.de aus Stuttgart und betreuen ausländische Gewerbetreibende bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit hier in Deutschland, indem wir für sie z.B. die Buchhaltung oder die Abwicklung mit dem Finanzamt übernehmen.

 


Officenter – Saisonarbeitskräfte